Allgemeine Geschäftsbedingungen Zermatt Unplugged (AGB)
Stand Dezember 2022
Verein Zermatt Unplugged, Bahnhofstrasse 84, 3920 Zermatt

1. Allgemeine Bestimmungen
● Das Zermatt Unplugged ist eine Veranstaltung des Vereins Zermatt Unplugged, im Folgenden „Veranstalter“ oder “ZU” genannt.
● Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte und ausschliesslich zwischen dem/der Erwerber/in und Inhaber/in und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/In und Eintrittskarteninhaber/In die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
● Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers/in für eigene Kommunikationszwecke (Newsletter,etc.) nutzen. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
● Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Festivalbesucher und alle Vertragspartner des Veranstalters.
● Das Festival und die Konzerte finden bei jeder Witterung statt.
● Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf die geltenden Schutzmassnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19.
● Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

2. Programm
2.1 Musikprogramm
● Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
● Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

2.2 Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen
● Foto- , Film-, Digital- und Videokameras sowie Aufnahme-/Abspielgeräte mit Lautsprechern sind auf dem Festivalgelände verboten.
● Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film, und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
● Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor
● Die VeranstaltungsbesucherInnen werden darauf hingewiesen, dass vor/während/nach der Veranstaltung vom Publikum Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese Aufnahmen von der Veranstalterin oder Dritten ohne Entschädigung kommerziell genutzt und verwertet, insb. live ausgestrahlt, werden können. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Veranstaltungsbesucher in diese Aufnahme seiner Person und der entschädigungslosen Nutzung und Verwertung (insb. Veröffentlichung und Ausstrahlung) der Aufnahmen ein.

2.3 Lärmemissionen
● Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen und Garderoben werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

3. Zugang zum Festivalgelände/zu den Konzerten
3.1 Sicherheit
● Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang dem Festivalareal während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
● Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, A) dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung entschädigungslos von dieser auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere auch aufgrund der aktuell geltenden Covid-Massnahmen, nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung von ZU oder seiner Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt. Der Ausschluss kann sich auf eine einzelne Veranstaltung oder das gesamte Festival beziehen.
● Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

3.2 Eintritt
● Mit dem Erwerb des Tickets erhalten Sie ein widerrufliches Besuchsrecht zur Veranstaltung.
● Die Eintrittskarte wird an den offiziellen Eingängen des Veranstalters kontrolliert (Barcode) und allenfalls gegen ein Kontrollarmband getauscht. Mit einem Ticket für eines der Haupt-Konzerte (Zeltbühne, Vernissage, Sunnegga, Loft, Jazz Club, Kapelle Winkelmatten) ist der Zutritt zu den jeweiligen Locations unter den in 3.1 genannten Bedingungen gewährleistet. Für sämtliche Locations und Events, welche mit dem Unplugged Pass zugänglich sind, ist der Einlass nicht garantiert, resp. nur bei verfügbarer Kapazität möglich.
● Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
● Verlorene und beschädigte Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
● Beschädigte und nicht um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters und sind ungültig.

3.3 Rückerstattungsanspruch
● Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
● Bei definitiver Absage einer Veranstaltung ohne ein Ersatzprogramm wird der Betrag für das Konzert- Ticket zurückerstattet. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert ohne Gebühren zurückerstattet, wobei der Veranstalter berechtigt ist, aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Nennwert bzw. Rückerstattungsbetrag um maximal 10% zu reduzieren.
● Für eine Rückerstattung sind die Tickets abgesagter Veranstaltungen bis spätestens 10 Tage nach Absage der betreffenden Vorstellung (Datum Poststempel) per Einschreiben im Original mit den Kontoangaben an folgende Adresse einzusenden bzw. vorzulegen: Verein Zermatt Unplugged, Bahnhofstrasse 84, 3920 Zermatt
● Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos auf ein vom Kunden zu benennendes Bank- oder Postcheckkonto. Bei Zahlungen, die per Kreditkarte erfolgt sind, wird der Betrag ausschliesslich mittels Gutschrift auf die zuvor belastete Karte vergütet.
● Nach Ablauf der angegebenen Frist von 10 Tagen verfallen die Ansprüche gegenüber dem Verein Zermatt Unplugged.
● Jegliche Haftung des Veranstalters für allfällige Schäden von Kunden zufolge Absagen aufgrund von höherer Gewalt wird ausgeschlossen. Wir empfehlen beim Kauf von Tickets den Abschluss einer Ticketversicherung.

3.4 Weiterverkauf von Eintrittskarten
● Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkauf (Handel) ist generell untersagt. Kaufe Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle! (www.zermatt- unplugged.ch / Seetickets.ch / Raiffeisen Memberplus). Tickets, die nicht über offizielle Verkaufsstellen gekauft wurden, sind nicht gültig und werden vom Veranstalter nicht ersetzt.

4. Datenschutz
● Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers/in aus dem Ticket-Verkauf und der -Verwendung speichern, verarbeiten und für eigene Kommunikationszwecke verwenden. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
● Der Veranstalter verpflichtet sich, allfällige aufgrund von behördlichen Vorgaben bei der Zutritts- Registration erhobenen Personendaten nach 14 Tagen zu löschen.
● Mit dem Erwerb von Konzerttickets bestätigen Sie, die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben.

5. Haftung
● Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper-, Sach- und Vermögensschäden, die Festivalbesuchern oder Standbetreibern von Dritten zugefügt werden.
● Der Veranstalter ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival an die Gemeindepolizei Zermatt übergeben.

6. Schadenersatz
● Schadenersatzanspruche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzanspruche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

7. Zahlungskonditionen
● Der Veranstalter hält sich generell an ein Zahlungsziel von 60 Tagen.
● Vorauszahlungen werden wie vertraglich vereinbart geleistet.

8. Schlussbestimmungen / Gerichtstand
Änderungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
● Nebenabreden werden keine vorgenommen.
● Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen vor.
● Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil aller das Zermatt Unplugged betreffenden Verträge.
● Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen wird Visp/Vs vereinbart.
● Im Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des See Tickets-Ticketsystems unter support.starticket.ch

Allgemeine Geschäftsbedingung von ZERMATT UNPLUGGED

Bei der Verwendung dieser Bilder sollten Sie folgende Regeln beachten:
  • Alle Fotos und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Urheberrecht verbleiben bei ZERMATT UNPLUGGED.
  • Die Benutzer des Archivs erhalten nur das Recht, diese Fotos und Grafiken im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu benutzen. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer ausdrücklichen Bewilligung von ZERMATT UNPLUGGED.
  • Alle Veröffentlichungen müssen mit dem Namen des Fotografen gekennzeichnet sein.
  • Der Benutzer verpflichtet sich, diese Bedingungen uneingeschränkt einzuhalten.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Visp, Schweiz.
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